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    Abgestürzt - Unfallversicherung für Künstler

    Imposant hängt das rote Tuch mitten im Saal des Kulturzentrums. Die Musik beginnt und die Künstlerin schwingt sich leicht in die Höhe ... eine atemberaubend erotische Show beginnt, von der sich auch der Haken an der Decke inspirieren lässt, indem er ganz weich wird und reißt. Den Rest kann sich dann jeder denken: Drei Wochen Krankenhaus, vier Monate Krücken und Gips, ein Jahr Rehabilitation ... ein Horrorszenario für jeden Künstler oder Artisten. Die Einnahmen brechen weg, die Kontakte werden weniger und eine neue Einnahmequelle lässt sich auf die Schnelle auch nicht finden. Deshalb sollte jeder Künstler nicht nur im Vorfeld versuchen, Unfälle zu vermeiden, sondern sich auch finanziell gegen Unfallfolgen abzusichern.

    Grundsätzlich gibt es zwei Modelle der Unfallversicherung: Die private Unfallversicherung über ein privates Versicherungsunternehmen, und die gesetzliche Unfallversicherung über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft.


    Die private Unfallversicherung

    Die private Unfallversicherung hat einen zentralen Vorteil: Der Versicherungsschutz besteht hier grundsätzlich rund um die Uhr und in der Regel auch weltweit. Abgesichert sind also nicht nur der Arbeitsbereich, sondern auch Freizeit, Familie und Hobbys.

    Die zentrale Leistung einer privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Diese sollte möglichst hoch bemessen sein, damit im Falle eines Unfalles auch ausreichend Geld zur Verfügung steht. Eine maximale Invalidititätsleistung von 200.000 Euro ist dabei eher noch gering bemessen, da das Geld zum einen als Einkommensersatz herhalten muss und zum anderen dafür gebraucht wird, das Lebensumfeld behinderungsgerecht zu organisieren.

    Gezahlt wird die Invaliditätsleistung bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit von bestimmten Körperteilen und/oder Sinnesorganen.

    Neben der Invaliditätsleistung gibt es weitere „Nebenleistungen“ wie Bergungskosten, Unfall-Krankentagegeld, Todesfallleistung und kosmetische Operationen.

    Das zentrale Problem bisher war, dass sich Künstler und insbesondere Artisten nicht wirklich bei einer privaten Unfallversicherung versichern konnten, da die Berufsgruppe in den besonderen Bedingungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wurde. Wer sich trotzdem versicherte und bei der Berufsangabe etwas schummelte, bekam dann ein Problem, wenn er seine Versicherung gebraucht hätte: Sie zahlte dann nämlich nicht („Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten“)!

    Wer also bisher als Künstler einen Versicherungsschutz wollte, hätte diesen höchstens noch über einen amerikanischen Versicherer bekommen, was im Leistungsfall aber zu neuen Problemen führen konnte, da der Versicherer in Deutschland keine ausreichende Repräsentanz hat.

    Ab sofort ist es aber möglich, auch als Künstler und Artist bei einer deutschen Unfall-Versicherung – der Würzburger Versicherung – eine Absicherung zu erhalten (www.artisten-unfall.de).

    Das Versicherungskonzept berücksichtigt die speziellen Bedürfnisse von Künstlern und Artisten. Ein vollständiger Stimmverlust aufgrund eines Unfalls ist beispielsweise mit 100 % Invaliditätsleistung versichert. Und auch das Einatmen schädlicher Stoffe wird als Unfall akzeptiert, was gerade für Feuerkünstler wichtig ist.

    In der günstigsten Variante (Invaliditätsleistung bei Vollinvalidität 175.000 Euro) zahlen „normale“ Künstler rund 135,– Euro/Jahr und Künstler mit höheren Risiken (z. B. Trapez-, Schleuderbrett- und Feuerkünstler) ca. 225,– Euro/Jahr.

     

    Die gesetzliche Unfallversicherung:

    Die gesetzliche Unfallversicherung folgt einer etwas anderen Logik. Zuständig für Unternehmen aus den Bereichen Kunst und Kultur ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Dort können sich im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft selbstständige Künstler, Artisten, Musiker, Tänzer, Tournee-Theater und sogar Stuntmen gegen Arbeitsunfälle absichern.

    Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist die VBG zuständig für die Wiederherstellung der Gesundheit, der Fähigkeit zur Teilnahme am Arbeitsleben und dem Leben in der Gesellschaft sowie für finanzielle Entschädigungen.

    Des Weiteren versucht die VBG, ihre Mitglieder über Unfallgefahren aufzuklären, sodass es gar nicht erst zu Unfällen kommt (Prävention).

    Die große Stärke der VBG ist neben dem „Verletztengeld“ (= „Krankentagegeld“ nach einem Arbeitsunfall) die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation eines Verletzen, also die Wiederherstellung seiner Gesundheit und seine Wiedereingliederung in Arbeit und Gesellschaft. Die Unfall-Leistungen der VBG gehen dabei über die der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. So müssen z.B. keine Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet werden. Speziell geschulte Reha-Manager stehen den Betroffenen in allen Phasen der Rehabilitation zur Verfügung.

    Die freiwillige Aufnahme in die VBG kann jeder, der die Voraussetzungen dafür erfüllt, selbst beantragen. Unterlagen dazu gibt es unter www.vbg.de.

    Der Beitrag berechnet sich nach der gewählten Versicherungssumme, dem aktuellen Beitragsfuß und der Gefahrenklasse.

    Leider steigt der Beitrag für Künstler und Artisten derzeit stark an. Die VBG hat gerade die Gefahrenklassen nach oben angepasst. 2001 lag der Wert der Gefahrenklasse noch bei 1,26. Aktuell liegt er bei 2,1 und schon jetzt ist klar, dass er in den nächsten Jahren weiter steigen wird, bis er 2010 3,0 erreicht hat.

    Konkret heißt das, dass bei einer relativ kleinen Versicherungssumme von 30.000 Euro im Jahr 2007 ein Jahresbeitrag von 270,90 Euro fällig wird. 2010 wird der gleiche Versicherungsschutz voraussichtlich 387,– Euro/Jahr kosten (zum Vergleich: 2001 lag der Jahresbeitrag bei rund 163,– Euro).

    Als problematisch kann sich die Anerkennung als Arbeitsunfall bei der VBG erweisen. Insbesondere bei Wegeunfällen kommt es immer wieder zu Klagen vor Gerichten. Aber auch zum Beispiel bei Proben für das neue Stück ist es nicht eindeutig, ob hier der Arbeitsbereich betroffen ist oder ob dies eher Freizeit war.

     

    Gesetzlich oder Privat?

    Die Frage kann also nicht eindeutig beantwortet werden. Ideal sind beide in Kombination, da sie jeweils ihre eigene Logik verfolgen: Die Gesetzliche setzt den Schwerpunkt auf Rehabilitation und Wiedereingliederung ins Berufsleben, sichert dabei aber lediglich Arbeitsunfälle ab. Gerade einmal 30 % der Unfälle in Deutschland sind Arbeitsunfälle. Die anderen 70 % passieren im Verkehr, in der Freizeit und im eigenen Haushalt. Hier bietet nur die private Unfallversicherung eine entsprechende finanzielle Absicherung.

    Und die Tuchkünstlerin hängt inzwischen wieder am Tuch und begeistert ihr Publikum ... nur die Tuchbefestigung ist jetzt reißfest ... toi, toi, toi!

    www.vbg.de

    www.artisten-unfall.de

    © christian grüner, wuppertal/hagen 

    Aktualisierte Infos auf der Homepage: Fairsicherungsladen

     

     Show!Time 

    AdNr:1087ArtNr:1002 

     

     

    2007-06-15 | Nr. 55 | Weitere Artikel von: Christian Grüner