Trottoir Online Magazin / Künstler und Eventattraktionen

--- Trottoir Admin Ebene ---

 
 
 
Trottoir Header
Suche im Trottoir

Kategorien Alle Jahrgänge




Admin Bereich K10


Artikel - gewählte Ausgabe
Meist gelesen
Statistik
  • Kategorien: 66
  • Artikel: 3588
  • Services | Tipps :: Management

    [zurück]

    Serie Sponsoring: Teil 2|4 Kulturförderung durch öffentliche Mittel

    artbild_200_Gaby_neu_farbe3Im Anschluß an das Thema „Sponsoring“ möchte ich an dieser Stelle unbedingt ein paar Zeilen über Kultursponsoring durch öffentliche Gelder hinzu fügen um unsere Artikel-Serie über Geldbeschaffungsmaßnahmen fort zu führen.

    Vor dem Zeitalter des Internets haben viele von uns geglaubt, dass Kultur-Sponsoring aus öffentlichen Mitteln nur einem kleinen erlauchten Kreis staatlicher Theater und Bühnen zufliessen würde.  Dem ist aber nicht so!

    Jeder von uns  - egal ob Privatperson, Firma, Institution oder Verein – kann öffentliche Gelder für ein Kulturprojekt beantragen. Seit die diversen Institutionen, die diese Gelder vergeben, auch über eine Internetpräsenz verfügen, wurde dieses komplette Thema durchsichtiger gemacht. Zugegeben, es kostet Zeit und Mühe die entsprechenden Webseiten und den Link für diese Mittel zu finden. Aber es lohnt sich.

    Ebenfalls zugegeben, nicht jedes Projekt (Event) passt in den Rahmen und sogenannten Förderrichtlinien einer Kulturförderung durch die öffentliche Hand. Hierfür ist es ratsam, sich auf der entsprechenden Webseite die Förderrichtlinien und den Antrag genau anzusehen. Daraus lässt sich schon entnehmen „passt mein Projekt in diesen Rahmen oder nicht“  !

    Oder sollte man an der ursprünglichen Konzeption das ein oder andere Modul ändern, so dass es den  jeweils vorgegebenen Richtlinien entspricht. Auf etlichen dieser Webseiten werden die genehmigten Projekte des Vorjahres mit dem jeweiligen Kurzkonzept veröffentlicht.

    Klicken sie das ein oder andere Projekt an, sie können aus dieser Lektüre nur lernen! Vorausgesetzt, wir haben ein Konzept für unser Projekt verfasst. Wie auch schon beim Thema Sponsoring gesagt, soll das Konzept nicht länger als 1 bis 3 DIN A 4 Seiten sein auf denen folgende Punkte beschrieben werden:

    ·        die Art der Maßnahme, die gefördert werden soll (Konzeptidee)

    ·        eine kurze Begründung der Maßnahme (Zielsetzung)

    ·        eine  Zielgruppendefinition

    ·        zeitlicher und geografischer Rahmen (wann und wo soll die Maßnahme statt finden)

    ·        eine Kalkulation über die Ausgaben und auch die voraussichtl. Einnahmen des Projekts

    Das eigentliche  Antragsformular ist in den meisten Fällen recht einfach und sollte ebenfalls beiliegen. Jedem Antragsformular liegt auch ein Finanzplan bei. Keine Angst, der besteht meist nur aus zwei Seiten. Und es dürfte logisch sein, dass aus öffentlichen Mitteln nur ein in der Finanzkalkulation  entstandenes Minus gefördert werden kann. Das heißt aber auch, dass sogenannte Manpower in Form von Arbeitsstunden des/ der Projektleiter in Anrechnung gebracht werden können sowie alle anderen durch die Planung und Durchführung des Projektes entstehenden Kosten. Diese sollten möglichst durch entsprechende Angebote von Sublieferanten belegt werden. Die kalkulatorisch entstehenden Kosten ist die Basis für einen prozentualen  Zuschuss aus öffentlichen Geldern (siehe die jeweiligen Förderrichtlinien),der zwischen 10% bis 30% der offenen Summe liegt. 

    Und wie bei jeder Inanspruchnahme von öffentlichen Geldern sind sie verpflichtet, nach Ablauf eines Jahres und Durchführung des Projektes  auch eine Abrechnung mit den entsprechenden Belegen vorzulegen.

    Sollte es sich bei Ihrem Vorhaben um ein längerfristiges und nicht in einem Jahr zu realisierendes Kulturprojekt handeln, welches sich beispielsweise erst nach zwei oder drei Jahren finanziell selbst tragen kann,  stehen die Chancen gut, auch noch ein weiteres Jahr Kulturförderung zu erhalten. Natürlich muss dann der Antrag neu gestellt werden. 

    Wichtig ist, dass nahezu alle diese Kulturförderungen einen Antragsabgabe Termin haben. Meist ist das einmal im Jahr am 31. Oktober. Kommt aber wirklich auf die fördernde Institution an. Die Genehmigung (oder Ablehnung) des Antrags dauert erfahrungsgemäß etwa 3 bis 4 Monate und dann gehen die Zuschussbescheide raus. Maßgeblich für die Ge nehmigung ist immer ein von der Institution bestimmter Ausschuss, der über die Anträge entscheidet. Einen Einfluss darauf haben wir selten. Deshalb muss unser Konzept stimmig und leicht verständlich sein.

    Ich selbst habe im Zuge meiner Beratungstätigkeit in den letzten Jahren bereits für etliche Projekte meiner Klienten Kulturförderung beantragt und auch bewilligt bekommen.

    Ich denke, nun sind sie alle ganz gespannt wo und wie man diese Gelder beantragen kann! Nun, gute Erfahrungen habe ich mit dem Bezirk Oberbayern gemacht. Hier sei gesagt, dass jede Stadt einen sogenannten Regierungsbezirk hat. Dieser ist zuständig für das Versorgungs-Amt, Zuwendungen an sozial Schwache aber auch eben für Kulturförderung. Gehen sie zur Information auf www.bezirk-oberbayern.de  und auf die Kulturförderung um sich kundig zu machen. Ich denke, deutschlandweit sind die Anträge und Richtlinien für Kulturförderung der Bezirke alle gleich. Die Antragsstellung ist denkbar einfach und übersichtlich.

    Etwas umfangreicher ist die Antragstellung bei den Städten. Keine Scheu, die Bürgermeister der Städte verkünden zwar in den Medien, sie seien pleite. Bedenken sie aber, dass diese „Töpfe“ bereits im Haushaltsetat vorhanden sind, es dafür Mitarbeiter gibt, die wiederum daran interessiert sind, dass dieser Etat weiterhin bestehen bleibt und auch ausgeschüttet wird. Dafür bedarf es aber genügend Anträge jedes Jahr und hier scheint es manchmal Engpässe zu geben!  Jede Stadt in Deutschland hat einen „Topf“ für Kulturförderung. Immer zu finden unter www.[Name der Stadt].de 

    Ausgenommen von der Kulturförderung der  Städte und Gemeinden sei hier der Hauptstadtkulturfonds in Berlin benannt. Informationen finden sie unter www.hauptstadtkulturfonds.berlin.de , hier erhalten sie eine Menge Infos. Dieser Fonds wurde vom Bund eingerichtet um speziell das kulturelle Leben in der Hauptstadt zu unterstützen und zu fördern. Der Hauptstadtkulturfonds wird mit jährlich ca. 9,8 Mio. EURO von der Bundesregierung ausgestattet. Anträge finden sie unter www.berlin.de/senwisskult/kult/hfk.html , klicken sie auf Kultur, dann Hauptstadtkulturfonds und links finden sie ein Button „Antragsstellung“!

    Ganz wichtig finde ich zu erwähnen, dass sie auf dieser Seite ein Archiv mit den in den vergangenen Jahren geförderten Projekten finden. Natürlich nach Sparten (wie Musik, Tanz, Literatur usw.) sortiert. Sie können bei jedem der geförderten Projekte Einsicht in die Projekt- Beschreibung nehmen, was ein ganz wichtiges Modul darstellt, gerade für jene, die noch nie Kulturförderung beantragt haben um den Aufbau und den Terminus einer solchen Projekt-Beschreibung kennen zu lernen.

    Speziell in Bayern gibt es beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur und Verkehr  - www.stmwivt.bayern.de einen „Wegweiser für Fördermöglichkeiten für Existenzgründer und Mittelstand in Bayern“. Diese Broschüre kann man dort bestellen.

    Darüber hinaus gibt es eine Rubrik EU Osterweiterung, die über grenzüberschreitende Fördermaßnahmen in verschiedenen Bereichen (auch Kultur) aufklärt. Ganz wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass durch die EU-Osterweiterung natürlich unglaubliche Fördermassnahmen von der EU ins Leben gerufen wurden. Bitte gehen sie auf www.europa.eu und suchen den Button Kultur und sie sehen, welche grenzüberschreitenden Kulturfördermaßnahmen gerade in diesem Bereich angeboten werden.

    Weitere Informationen finden sie hierzu auf den Webseiten der jeweiligen Konsulate der neuen EU-Mitgliedsstaaten. Hier habe ich sehr spezielle, die einzelnen Länder betreffende Kulturfördermßnahmen gefunden. Z.B. gibt es einen Fonds der deutsch-tschechischen Freundschaft  zur Förderung  von baulichen Maßnahmen, für den Kinder- und Jugendaus-tausch aber eben auch für kulturelle Projekte im grenzüberschreitenden Bereich.

    Zum Schluß noch einen Tipp für Bewohner des Grenzlandes Österreich – Bayern/Baden-Württemberg. Hier gibt es eine Institution EURES Interalp. Diese fördern Projekte im grenzüberschreitenden Bereich zu Österreich. Näheres unter www.eures-interalp.com

    Sie sehen, es gibt mannigfach Möglichkeiten der Kulturförderung durch öffentliche Mittel. Vor dem World-Wide-Web wurden diese Möglichkeiten lediglich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Und wer liest schon den Bundesanzeiger! Aber jetzt sind ihnen und ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt. Surfen sie und recherchieren sie selbst und sie werden sehen, welch ungeahnte Möglichkeiten es auch in diesem Bereich gibt um das ein oder andere kulturelle Projekt zu realisieren. 

    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihren kulturförderungswürdigen Projekten.

    Ihre Gabriele Skarda
    Künstleragentur & Dozentin



    ANZ_kaskade_195_2703619|114 TG: Kaskade . Jonglierzeitschrift. Juggling Magazine



    2014-04-05 | Nr. 82 | Weitere Artikel von: Gabriele Skarda