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    Wer arbeitet macht auch Fehler …!


     

    Haftpflicht-Versicherungen für Künstler und andere Event-Berufe

    Als Künstler, Veranstalter, Agent, Veranstaltungstechniker oder Event-Manager arbeitest Du zumeist freiberuflich oder selbständig.

    Du musst Dich um alles selbst kümmern. Auch um Deine Absicherungen. Eine der wichtigsten Absicherungen ist die Haftpflicht-Versicherung. Sie schützt Dich, wenn Dritte Schadenersatz von Dir verlangen. Wenn Du den Schaden tatsächlich verursacht hast, bezahlt die Versicherung die Rechnung. Wenn nicht, wird die Versicherung versuchen Dich dort „rauszuboxen“, also unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

    Eine Haftpflichtversicherung hat viele Facetten. „Die“ Absicherung für jeden gibt es nicht. Jede Haftpflicht ist für sich gesehen individuell. Das Herzstück ist die Tätigkeitsbeschreibung. Der Versicherer spricht hier vom „Risiko“. Nach der individuellen Tätigkeit kalkuliert der Versicherer den Beitrag. Dieser kann erheblich schwanken … je nachdem wie gut der Versicherer sich in der jeweiligen Branche auskennt, ob er das „Risiko“ zeichnen möchte, etc. …

    Steht die Tätigkeitsbeschreibung, ist es wichtig zu prüfen, mit welchen Klauseln bzw. welchen Bedingungen der Versicherer arbeitet. Diese unterscheiden sich oft deutlich! Die Basis, die „Allgemeinen Haftpflicht Bedingungen“ (AHB), sind im Regelfall zumeist ähnlich. Wichtiger sind die „Besonderen Bedingungen“. Hier werden die Unterschiede deutlich! Und: Spezielle Konzepte haben zumeist weitere Klauseln.

    Wichtig sind in der Regel folgende Klauseln:

    • der weltweite Versicherungsschutz,
    • die Mitversicherung einer Veranstalter-Haftpflicht für Künstler, falls Sie selbst nicht nur gebucht werden sondern als Veranstalter auftreten.
    • Mietschachschäden an beweglichen Sachen (z.B. wenn eine geliehene Licht- oder Tonanlage beschädigt wird) sind mitversicherbar.
    • Mitversicherung von Schlüsselverlust (private und berufliche Schlüssel)
    • Einschluss der Privat-Haftpflicht (privates und berufliches lässt sich schwer trennen bei kreativen Berufen)
    • Einschluss der Umweltschadenversicherung
    • Mitversicherung von Tieren
    • Mitversicherung von Aushilfen (Veranstaltungs- und Pyro-Technik)
    Im Weiteren sollten den Selbstbeteiligungen und Sublimits (Beschränkung der Versicherungs- summe) Beachtung geschenkt werden. Ideal wäre, wenn der Versicherer darauf verzichtet.

    Apropos Versicherungssumme: 3 Mio Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollten es mindestens sein. Mehr schadet aber auch nicht ;-).

    In der Berufs-Haftpflicht gibt es eine Unterart: die „echte“ Vermögensschaden-Haftpflicht.

    Diese kann wichtig werden für Event-Manager, wenn es zu Planungs- oder Beratungsfehlern kommt, die richtig Geld kosten: Du buchst den Veranstaltungssaal inkl. Catering für den falschen Tag. Die Kosten in Höhe von 30 000 Euro ersetzt der Versicherer (ggf. mit Abzug des vereinbarten Selbstbehaltes). Dieses Risiko ist in einer „normalen“ Berufs-Haftpflicht NICHT versichert, obwohl auch dort von Vermögensschäden gesprochen wird.

    Grundsätzlich schließt Du eine Versicherung ab, damit diese Deine Existenz bedrohende Risiken absichert und Dich finanziell entschädigt.

    Es geht also nicht um den Ghettoblaster für 200 Euro, den Du kaputt gemacht hast, sondern um Schäden, die Dich finanziell ruinieren würden. Ich denke hier vor allem an Personenschäden z.B. im zirkuspädagogischen Bereich, wenn die Krankenversicherung die Krankenhausrechnung an Dich weiterleitet … oder Du zu hohen Entschädigungsleistungen verurteilt wirst.

    Soviel in aller Kürze zu einem sehr komplexen Thema. Ich kann jedem/r nur dringend raten, sich hier nicht an irgendeinen 08/15-Versicherer zu wenden, sondern direkt an einen spezialisierten Makler, der unabhängig arbeitet. 

    © Christian Grüner
    Web:kuenstler-fairsicherung.de


    2012-11-05 | Nr. 77 | Weitere Artikel von: Christian Grüner