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    Beratung für EinzelkämpferInnen

    Die selbstständige Web-Designerin, der freiberufliche Journalist und viele andere Medienschaffende – sie alle haben eines gemeinsam: Sie arbeiten irgendwo im Lande als Einzelkämpferinnen und Einzelkämpfer, ohne betriebliche Zusammenhänge, ohne kollektive Vertretung. Genau an diese Gruppe richtet sich mediafon – das Netzwerk der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zur Beratung Selbstständiger aus der Medien- und Kulturbranche.

    Ein virtuelles Team berät telefonisch oder per E-Mail Kolleginnen und Kollegen, die über betriebliche Wege kaum erreichbar sind.

    Dabei geht es ihr um die Verbesserung der Marktbedingungen jener wachsenden Zahl von Einzelunternehmerinnen und -unternehmern die - oft als "abhängig Selbstständige" bezeichnet - mächtigen Auftraggebern gegenüberstehen und dabei die Honore für den Verkauf ihrer Arbeitskraft einseitig diktiert bekommen. Infos und Kontakt: Gewerkschaft verdi – Beratungsnetzwerk für Selbständige, Tel. 01805 - 75 44 44.

     

    Fit für die Kultur: Weiterbildungsangebote 2004

    Nach einem sehr erfolgreichen Jahr 2003 ihres Seminarangebots „Kultur & Management“ reagiert das Kulturbüro Rheinland-Pfalz auf den zunehmenden Qualifizierungsbedarf und bietet für 2004 nochmals 50% mehr Seminare an. Neu im Programm sind u.a drei Seminare – „Freiberufler: Soziale Absicherung und Steuern“, „Das neue Urheberrecht“ und „Existenzgründung“, die sich speziell an die Künstler wenden. Auch die Klassiker wie „Sponsoring“, „Marketing“, „Abgabepflichten“ oder „Projektmanagement“ und die Rhetorik-Reihe sind wieder im Programm.

    Das ausführliche Programm ist beim Kulturbüro Rheinland-Pfalz erhältlich: 0261/9821150, oder nachzulesen im Internet unter www.kulturbuero-rlp.de

     

    Ausländersteuer verstößt gegen EU-Recht

    Die vom deutschen Gesetzgeber eingeführte Ausländersteuer wurde vom Europäischen Gerichtshof jetzt aufgehoben. Danach ist die Abgabe von 25% des Gesamtbrutto unzulässig. Dies betrifft insbesondere alle ausländischen Künstler, die in Deutschland gastiert haben und alle in Deutschland ansässigen Circusunternehmen, Varietés und Theaterbetriebe, die als inländische Vergütungs- oder Haftungsschuldner die o.g. Abgaben an das deutsche Finanzamt abgeführt haben. Rückforderungen sind somit jetzt erstmals möglich z.B. in Form einer Sammelklage gegen das Finanzministerium der Bundesrepublik Deutschland mit Verweis auf das Urteil der 5. Kammer des Europäischen Gerichtshofes vom 12.06.2003 unter dem Aktenzeichen C-234/01. Für weitere Informationen können sich sowohl Künstler als auch Varietétheater an den Fachredakteur  Herrn Höltgen-Calvero (Tel.: 0234/355025) wenden.


    Show!Time
    AdNr:1087 

     

     

    2004-03-15 | Nr. 42 |