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    Erfolgreich zur selbstständigen Existenz (01)

     

    Liebe Leser und Leserinnen,

    in meiner Eigenschaft als Trainerin für Existenzgründer in der Musik- und Veranstaltungswirtschaft habe ich die Erfahrung gemacht, dass viele Gründer, die mit einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit ihren Lebensunterhalt verdienen wollen, eine Anzahl von wichtigen Faktoren nicht beachten – teils aus Unwissenheit, teils aus Nachlässigkeit! Aber gerade dieses Wissen entscheidet oftmals über den Erfolg oder Misserfolg der selbstständigen Arbeit als zukünftiger Unternehmer.

    Diese Lücken versuchen wir (Trottoir und ich) mit einer kleinen Artikelserie zu diesem Thema zu schließen.

    Ich beginne mit einem Zitat von Frau Dr. Maria Kräuter, Autorin der Studie „Existenzgründungen in Kultur- und Medienberufen“, die u. a. festgestellt hat, „dass viele Kunst-, Kultur- und Medienschaffende sich nicht darüber im Klaren sind, was es heißt, von einer kreativen Leistung zu leben und die Frage, welche Umsätze dafür erwirtschaftet werden müssen, wird in aller Regel verdrängt“. Das kann ich nur bestätigen. Trotz der inzwischen zahlreich vorhandenen Existenzgründerberatungsstellen, Wirtschaftsförderungseinrichtungen und Beratungsangebote der Berufsverbände sind die Gründerinnen und Gründer schlecht oder gar nicht informiert. Kunst und Kommerz sind eng miteinander verknüpft, auch wenn das der ein oder andere Künstler oder Kulturschaffende nicht so gerne hören mag.

     

    Gewerbetreibender oder Freiberufler?

    Egal, ob sie als Gewerbetreibende, wie z. B. Agenturen, Tonstudios, Tonträgerfirmen, Künstlermanager usw., oder als freiberuflich arbeitende Künstler firmieren: Sie sind ein kaufmännisches Unternehmen mit dem Ziel, Gewinne zu erwirtschaften. Das bedeutet, wir müssen uns mit den kaufmännischen Grundlagen beschäftigen. Was ist ein Kaufmann? Die Definition gem. HGB § 1, Abs. 1:

    Kaufmann im Sinne des HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Und ein Handelsgewerbe gem. HGB § 1, Abs. 2 ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (z. B. kleine Lebensmittelläden, Kioske usw.).

    Die Freiberuflichen Tätigkeiten sind vom „Gewerbebegriff“ ausgenommen, wie z. B. Künstler, Schriftsteller, Maler, Notare usw. (siehe zur Definition der Freiberuflichen Tätigkeiten auch die Webseite des Instituts für Freie Berufe Nürnberg, unter www.ifb-gruendung.de).Trotzdem sollten auch die Künstler ein gewisses kaufmännisches Grundwissen mitbringen, um erfolgreich und umsatzorientiert ihre „Kunst“ zu vermarkten. Gerade die Künstler haben ein Problem, sich unternehmerisches Denken und Handeln anzueignen, mit dem Ergebnis, dass es viele nicht schaffen, von ihrer Tätigkeit zu leben.

    Hierzu einige grundsätzliche Regeln. Sowohl die Freiberufler als auch die Gewerbetreibenden sind verpflichtet, am Ende des Geschäftsjahres (üblicherweise zum 31. Dezember eines jeden Jahres) zumindest eine sogenannte Einnahme- und Überschussrechnung beim Finanzamt vorzulegen.

    Es ist also von Vorteil, die Grundbegriffe des Rechnungswesens zu kennen und auch anwenden zu können. Dies sind u. a.

    · Buchhaltung

    · Kostenrechnung

    · Statistik

    · Inventar und Bilanz

    · Kalkulation

    · Abschreibung

    · Gewinn- und Verlustrechnung usw.

     

    Natürlich werden die meisten von Ihnen bei einer selbstständigen Tätigkeit einen Steuerberater engagieren. Aber die Verantwortung für die Richtigkeit der Zahlen, Belege, Geschäftsvorfälle und beispielsweise Tourneeabrechnungen tragen Sie allein. Der Steuerberater bucht nur die Aufzeichnungen, die Sie ihm vorlegen. Sollten Sie bei diesem Thema Schwachstellen haben, kann ich empfehlen, einen kaufmännischen Grundkurs zu belegen, der gerade bei Existenzgründungen von verschiedenen Institutionen (z. B. IHK) preiswert angeboten wird.

     

    Chancen und Risiken der Selbstständigkeit

    In der Bundesrepublik sind derzeit nur etwa 12 % der Bevölkerung selbstständig tätig. Dies ist rein volkswirtschaftlich gesehen ein Desaster und verursacht die Minderung der Dynamik und Regenerationskraft eines Landes. Volkswirtschaftler meinen, dass in etwa 20 Jahren eine Verdoppelung dieser Quote stattgefunden haben muss. Hierzu ist die Unterstützung und Ermutigung von Staat und Gesellschaft unbedingt notwendig. Vor allem in Bayern und Baden-Württemberg, aber auch in anderen Bundesländern hat sich erfreulicherweise die Rate der Gründer in den letzten beiden Jahren erhöht. Nicht zuletzt durch die verbesserte wirtschaftliche Lage, aber auch durch die inzwischen zahlreich angebotenen Hilfen aus Mitteln der öffentlichen Hand.

    Die kleinen und mittelständischen Unternehmen müssen gestärkt werden. Mehr noch, die Arbeits-AG, die Politiker, die Medien und die Gesellschaft sind dazu aufgerufen, der nächsten Generation von Gründern Mut zu machen, ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen und Unterstützung zu gewähren. Denn immerhin sind 70 % aller Erwerbstätigen in kleinen und mittelständischen Betrieben beschäftigt. Und die neue Gründergeneration verschafft nicht nur sich selbst Arbeit, sondern schafft auch neue Arbeitsplätze. Dies gilt insbesondere auch für Gründer im Kultur- und Veranstaltungsgewerbe.

    Jedoch mehr als in anderen europäischen Ländern scheint in der BRD die „Angst vor dem Scheitern“ die Gründer davon abzuhalten, ihre eigene Geschäftsidee umzusetzen. Dies ergab eine Umfrage des Wirtschafts- und Sozialgeografischen Instituts der Universität Köln.

    Und dabei bietet Deutschland deutlich mehr Chancen als Bedrohungen für die eigene Selbstständigkeit. Voraussetzungen hierfür sind:

    ·     das Vertrauen in die eigene Geschäftsidee

    ·     den Mut, auch Risiken einzugehen

    ·     die sorgfältige Prüfung der Rahmenbedingungen

    ·     das neutrale Abwägen der eigenen Fähigkeiten

    ·     das Einholen der Meinung von sachkundigen Fachleuten

    (siehe www.uni-landau.de/fb8/, „Psychologie d. Arbeits- u. Sozialverhaltens“, F-DUP-Existenzgründertest von Prof. Dr. Günter F. Müller mit 108 Fragen, der gegen eine Gebühr von. 10,– € ausgewertet wird)

     

    Persönliche Voraussetzungen und unternehmerisches Denken

    Alles beginnt mit einer Idee! Aus der Idee wird ein Plan. Halten Sie diese Sammlung von Gedanken auf Papier (oder im Computer) fest. Wie können Sie ihre bisherige Berufserfahrung einbringen? Was sind Ihre besonderen Talente? Machen Sie eine Liste. Hatten Sie als junger Mensch einen Berufswunsch, den Sie aber nie (aus welchen Gründen auch immer) in die Tat umsetzen konnten? Passt Ihre Geschäftsidee in dieses Raster? Bei Künstlern lautet die Frage: „Gibt es für Ihre Art Performance einen Markt“?

    Haben Sie das notwendige Know-how oder die Branchenkenntnisse für Ihre Geschäftsidee? Wenn Nein, kennen Sie jemanden, der in dieser Branche arbeitet? Kontakte sind wichtig! Besprechen Sie Ihre Pläne und Ideen mit einem kompetenten Freund oder Familienangehörigen. Bei verheirateten Gründern unbedingt den Partner mit einbeziehen. Dies kann (muss aber nicht) die erste Hürde sein, die zu nehmen ist. Die ebenso wichtige Frage ist:

     

    Sind Sie ein Unternehmertyp? Was ist das eigentlich?

      ·  Verfügen Sie über eine gewisse Risikobereitschaft?

      ·  Haben Sie Arbeitsdisziplin?

      ·  Sind Sie ausdauernd?

      ·  Besitzen Sie Organisationstalent?

      ·  Macht es Ihnen Spaß, Entscheidungen zu treffen?

      · Ist Kommunikation kein Fremdwort für Sie?

      ·  Gehen Sie gerne auf andere zu?

      · Sind Sie bereit, viel Zeit und Energie zu investieren, um dazuzulernen und gegebenenfalls Ihr kaufmännisches Wissen aufzufrischen?

      · Betreiben Sie gerne Recherche?

      · Nehmen Sie auch eine 50–60-Stunden-Woche in Kauf?

      · Sind Sie erfolgsorientiert, ehrgeizig, aber auch selbstkritisch?

      · Wie steht es um Ihre Belastbarkeit?

      · Besitzen Sie Durchsetzungsvermögen?

      · Können Sie sich und andere motivieren?

     

    Die ehrliche Beantwortung dieser Fragen ist die Grundvoraussetzung einer selbstständigen Tätigkeit und wird Sie gegebenenfalls vor einer „Bauchlandung“ bewahren. Wenn Sie die obigen Fragen allesamt mit JA beantworten können, sind Sie ein idealer UNTERNEHMERTYP – und das gilt gleichermaßen für Gewerbetreibende wie auch für Freiberufler mit künstlerischer Tätigkeit.

    Tatsächlich ist die Persönlichkeit mit ausschlaggebend für den Erfolg. Der oben bereits zitierte Arbeitspsychologe Prof. Günter Müller, der an der Universität Koblenz-Landau das Verhalten Selbstständiger erforscht, meint, dass der Einfluss der Persönlichkeit auf ein Gelingen oder Scheitern einer Selbstständigenkarriere bei 20–25 % liegt. In der Tat haben der Wissenschaftler und sein Team herausgefunden, dass es typische Unternehmereigenschaften gibt, wie bereits oben aufgelistet.

    Langfristig ist es jedoch möglich, Persönlichkeitsmerkmale zu verändern. Die Persönlichkeit mit all ihren Eigenschaften stellt keinen unveränderlichen Zustand dar. Der Mensch kann auch im Erwachsenenalter vorhandene Stärken trainieren und Schwächen in eine Balance bringen. Das kommt übrigens dem „Coaching-Gedanken“ sehr nahe. Neben der Persönlichkeit muss es in der Selbstständigkeit also darum gehen, die restlichen 75 % der Erfolgskriterien zu optimieren.

     

    Wahl der Rechtsform

    Hier haben wir vom Gesetzgeber vorgeschriebene Möglichkeiten. Wir unterscheiden zwischen:

    a)      Einzelunternehmen

    b)      Personengesellschaften

    z. B. OHG/KG/Partnerschaftsgesellschaft/GmbH & Co. KG/GbR

    c)      Kapitalgesellschaften wie

    GmbH/AG e. G.

    Die wohl häufigsten Rechtsform am Anfang Ihrer Laufbahn als Selbstständige/-r in der Kultur- und Veranstaltungsbranche ist entweder ein Einzelunternehmen oder eine GbR (Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts oder auch BGB-Gesellschaft genannt).

    Einzelunternehmen

    Das Unternehmen steht im Eigentum einer einzigen Person, die das Unternehmen leitet und das gesamte benötigte Kapital aufbringen muss. Der Geschäftsinhaber haftet unbeschränkt, d. h. auch mit seinem gesamten Privatvermögen.

    GbR

    Dies ist die einfachste Form eines Zusammenschlusses von Personen zu einer Gesellschaft; sie entsteht durch Übereinkunft (Vertrag) zweier oder mehrerer Personen, eine Leistung (Güter, Arbeit, Geld) zum gemeinsamen Nutzen einzusetzen.

    Diese Gesellschaftsform findet man sehr häufig im Musikbereich, z. B. bei der Gründung einer Band, eines Kabarettensembles usw.


    Anmelde- und Genehmigungspflichten

    Die Gewerbeordnung verpflichtet jeden Selbstständigen, sein Gewerbe anzuzeigen. Das bedeutet, dass man zur zuständigen Behörde der Standort-Gemeinde/Stadt geht (meist ist das Ordnungsamt zuständig) und auf einem Formular (GewA 1) sein Gewerbe unter Angabe seiner Personalien sowie Zweck/Bezeichnung des Gewerbes anmeldet. Dies ist spätestens zum Gewerbebeginn zu machen, also wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Bei persönlichem Erscheinen dort müssen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Anmeldepflicht besteht auch für Zweigniederlassungen und unselbstständige Zweigstellen, z. B. Auslieferungslager von Ton- und Licht-Equipment.

    Die Gewerbeanmeldung erfüllt gleichzeitig die steuerliche Anzeigepflicht gem. § 138 der Abgabenordnung. Im Regelfall erhält der Selbstständige automatisch eine entsprechende Nachricht des zuständigen Finanzamts. Sollten Sie keine solche Meldung erhalten, empfiehlt es sich, nach etwa ¼ Jahr beim zuständigen Finanzamt vorzusprechen.

    Für die freiberuflich tätigen Künstler gilt, sich unaufgefordert beim zuständigen Finanzamt vorzustellen und die freiberufliche Tätigkeit anzuzeigen, um eine Steuernummer zu beantragen, welche Sie verpflichtet, jährlich eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Dies geschieht in einer einfachen Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben, aus der der erzielte Gewinn ermittelt wird.

    Dies war der erste Teil zum Thema „Existenzgründung“. In den weiteren Artikeln sprechen wir über Marktrecherche, Entwicklung der Geschäftsidee, Businessplan und Organisation des neu gegründeten Unternehmens.

    Bis dahin wünscht Ihnen alles Gute

    Ihre Gabriele Skarda

     Show!Time

    AdNr:1087 

    2008-09-15 | Nr. 60 | Weitere Artikel von: Gabriele Skarda